AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Alpha Club Sportanlagen GmbH

1. Anwendbarkeit, Hausordnungen und sonstige Bestimmungen

1.1. Bei der Inanspruchnahme von Einrichtungen, Anlagen und Kursen, sowie sonstigen Leistungen (nachfolgend zusammen

„Einrichtungen und Leistungen“) der Alpha Club Sportanlagen GmbH gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2. Bei Nutzung der Einrichtungen und Leistungen unterliegt das Mitglied, der Kursteilnehmer und/oder der Nutzer (nachfolgend zusammen „Nutzer“) zudem der jeweils geltenden und dem Nutzer ausgehändigten Hausordnung. Diese gelten auch dann, wenn dem Nutzer eine Nutzung vor dem Beginn der Mitgliedschaft gestattet wird. Die Hausordnungen können insbesondere Regelungen über Bekleidung, Gerätenutzung, Nutzungszeiten und Verhalten beinhalten.

2. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte 

2.1. Die mit der Mitgliedschaft und Nutzung erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar.

Ausnahmsweise können die mit der Mitgliedschaft und Nutzung erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte für einen bestimmten Zeitraum nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Alpha Club Sportanlagen GmbH auf einen Dritten übertragen werden. Ein Anspruch des Nutzers auf Zustimmung zur Übertragung durch die Alpha Club Sportanlagen GmbH besteht nicht.

2.2. Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Alpha Club Sportanlagen GmbH möglich.

2.3. Das Mitglied verpflichtet sich, die ihm ausgehändigte Mitgliedskarte nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht Dritten

zu überlassen. Das Mitglied verpflichtet sich weiterhin, jeden Verlust der Mitgliedskarte unverzüglich schriftlich zu melden.

3. Folgen eines Verlustes von Mitgliedskarte bzw. deren Überlassung an Dritte

3.1. Bei Verlust der Mitgliedskarte wird auf Kosten des Mitglieds Ersatz beschafft. Die Kosten betragen EUR 20,– für eine Mitgliedskarte.

3.2. Nutzt eine dritte Person unbefugt die Mitgliedskarte des Mitglieds und ist diese Nutzung darauf zurückzuführen, dass diese Gegenstände dem Dritten durch das Mitglied vorsätzlich oder fahrlässig überlassen worden sind oder dass das Mitglied einen Verlust der Gegenstände nicht rechtzeitig schriftlich angezeigt hat, so ist das Mitglied verpflichtet, für jede Nutzung der Alpha Club Sportanlagen GmbH durch den Dritten einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von EUR 20,00 zu zahlen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, reduziert sich der Schadensersatz auf den nachgewiesenen Betrag. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch die Alpha Club Sportanlagen GmbH bleibt unberührt.

4. Zugangsberechtigung zu den Leistungen, Pflichten des Mitglieds

4.1. Das Mitglied ist nur dann zur Nutzung der Einrichtungen und Leistungen berechtigt, wenn es sich bei seinem Eintritt und/oder Teilnahme durch seine Mitgliedskarte ausweisen kann.

4.2. Eine Nutzung der Anlage ist nur auf eigene Gefahr und ab einem Mindestalter von 16 Jahren gestattet. Minderjährigen ist die Nutzung jedoch nur mit Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter gestattet.

4.3. Änderungen der Anschrift, Bankverbindung und des Namens hat das Mitglied der Alpha Club Sportanlagen GmbH unverzüglich mitzuteilen und ggf. eine neue Einzugsermächtigung zu erteilen.

5. Umfang der geschuldeten Leistungen, Besonderheiten der „Mitgliedschaft“ 5.1. Die Mitgliedschaft berechtigt zur Nutzung der Einrichtungen und Leistungen innerhalb der durch Aushang bzw. Prospekt festgelegten Öffnungszeiten und Leistungsbeschreibungen. Weitere Einschränkungen ergeben sich je nach Art und Umfang des vereinbarten Tarifs.

5.2. Die Alpha Club Sportanlagen GmbH garantiert nicht dafür, dass dem Mitglied zu jeder Zeit alle gewünschten Einrichtungen und Leistungen, insbesondere Geräte oder Plätze in Kursen oder auf Parkplätzen zur Verfügung stehen. Es werden lediglich so viele Geräte und Kursplätze vorgehalten/bereit gestellt, dass im Rahmen einer üblichen Auslastung der Alpha Club Sportanlagen GmbH mit einer Nutzungsmöglichkeit ohne unzumutbare Wartezeit zu rechnen ist.

5.3. Für den Fall des Ausfalls eines bei der Alpha Club Sportanlagen GmbH gebuchten Kurses gelten die folgenden Vorschriften:

5.3.1. Ist von dem Ausfall ein Kurs betroffen, der über die Mitgliedschaft hinaus kostenpflichtig ist, so ist der Nutzer von der Entrichtung des den ausgefallenen Kurs betreffenden Beitrages insoweit befreit. Die Alpha Club Sportanlagen GmbH wird den Nutzer in diesem Falle unverzüglich über den Ausfall des Kurses informieren. Bereits gezahlte Beiträge werden dem Nutzer unverzüglich zurückerstattet.

5.3.2. Ist von dem Ausfall ein Kurs betroffen, der im Rahmen der Mitgliedschaft kostenlos genutzt werden darf, so erfolgt keine Befreiung von oder Erstattung des Mitgliedsbeitrages.

6. Haftungsbeschränkung

6.1. Die Alpha Club Sportanlagen GmbH haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Nutzers. Dies gilt nicht für eine Haftung

wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Nutzers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Alpha Club Sportanlagen GmbH, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht der Alpha Club Sportanlagen GmbH zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich die fortlaufende Bereitstellung der im Aufnahmeantrag genannten Einrichtungen und Leistungen.

6.2. Dem Nutzer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit zu den Einrichtungen und Leistungen zu bringen.

Seitens der Alpha Club Sportanlagen GmbH werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch die Alpha Club Sportanlage GmbH zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten der Alpha Club Sportanlagen GmbH in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.

7. Reservierungsbestimmungen und Verhaltensregeln

7.1. Sämtliche Einrichtungen werden von der Alpha Club Sportanlagen GmbH innerhalb der durch Aushang bzw. Prospekt festgelegten Öffnungszeiten und Leistungsbeschreibungen zur Verfügung gestellt.

7.2. Das Spielrecht besteht ausschließlich auf den für den Club ausgewiesenen Plätzen.

7.3. Für jeden Gast muss eine Platzgebühr gemäß Preisliste gezahlt werden.

7.4. Die Reservierung von Spielstunden ist bis 14 Tage im Voraus möglich. Die im Rahmen der Reservierung genannten Namen müssen grundsätzlich mit denen der spielenden Personen identisch sein. Wenn ein Platz der trotz Vorreservierung 15 Minuten nach Beginn der reservierten Spielstunde nicht belegt ist, kann dieser von anderen Kunden belegt werden. Der Spielanspruch der reservierenden Personen erlischt damit.

7.5. Reservierungen im Rahmen des Tennis-, Squash- und Badmintonangebots können kostenfrei bis 24 Stunden vor Buchungsbeginn storniert werden – andernfalls ist vom Nutzer der dadurch entstandene und nachgewiesene Schaden zu ersetzen.

7.6. Buchungen im Rahmen eines Abonnements können grundsätzlich nicht storniert werden. Ausnahmsweise kann eine nicht genutzte Buchung im Rahmen eines Abonnements gutgeschrieben werden, wenn der Nutzer der Alpha Club Sportanlagen GmbH so rechtzeitig über die Nichtinanspruchnahme informiert, dass die gebuchte Leistung noch an Dritte vergeben werden kann. Eine Gutschrift kann nur bis zum Abschluss der jeweils laufenden Saison eingelöst werden. Ein Anspruch auf eine Gutschrift besteht nicht.

7.7. Die Alpha Club Sportanlagen GmbH ist berechtigt, reservierte Plätze für Veranstaltungen selbst in Anspruch zu nehmen, sofern dies für den Nutzer zumutbar ist. Der Nutzer wird hiervon vorab in einem angemessenen Zeitraum informiert und, sofern gewünscht, ein Alternativtermin zur Verfügung gestellt.

7.8. Für die Nutzung eines Tennisplatzes ist der Platz von den Nutzern nach dem Spielen abzuziehen und die Linien sind zu kehren. Der Platz ist dem Nachfolger pünktlich zur vollen Stunde abgezogen zu übergeben. Unterlässt ein Nutzer diese Platzpflege, so ist die Alpha Club Sportanlagen GmbH, die Platzpflege auf Kosten des Nutzers durchzuführen.

7.9. Das Betreten der Tennisplätze ist nur mit entsprechenden Tennisschuhen gestattet. Das Spielen mit Jogging- oder Freizeitschuhen ist auf den Hallenplätzen strengstens untersagt. Alpha Club Sportanlagen GmbH behält sich vor, die Mitgliedschaften bei Missbrauch oder aus disziplinarischen Gründen befristet stillzulegen oder zu beenden.

7.10. Die Alpha Club Sportanlagen GmbH behält sich vor, Hallenplätze für notwendige Reparaturarbeiten oder wegen

Nichtbespielbarkeit auch kurzfristig zu sperren.

8. Kündigungsrechte von Alpha Club

8.1. Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so berechtigt

dies die Alpha Club Sportanlagen GmbH, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.

8.2. Eine Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

8.3. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält es sich die Alpha Club Sportanlagen GmbH ausdrücklich vor,

Schadensersatzansprüche gegen das Mitglied gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.

9. Kündigung durch das Mitglied

9.1. Sofern im Aufnahmeantrag nicht abweichend vereinbart gelten die folgenden Vorschriften:

9.1.1. Während der Mindestlaufzeit ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grund zulässig.

9.1.2. Wird die Mitgliedschaft nicht unter Einhaltung der im Vertrag festgelegten Kündigungsfrist vor Ende der Mindestlaufzeit schriftlich gekündigt, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um die im Aufnahmeantrag vereinbarte Laufzeit, längstens jedoch um 1 Jahr. Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der schriftlichen Kündigungserkl.rung bei der Alpha Club Sportanlagen GmbH maßgeblich.

9.2. Eine Kündigung des Mitglieds, gleich aus welchem Grund, muss der Alpha Club Sportanlagen GmbH , Auweg 100, 85375 Neufahrn, im Original per Post oder per E-Mail,Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!zugehen. Kündigungen in mündlicher oder fernmündlicher Form sind ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Kündigung per Fax ist nicht wirksam.

9.3. Mit Beendigung der Mitgliedschaft hat das Mitglied den ihm ausgehändigten Mitgliedsausweis und sonstige Berechtigungsausweise abzugeben. Erfolgt die Rückgabe nicht bis spätestens 14 Tage nach Beendigung der Mitgliedschaft, so wird die in Ziffer 3.1 genannte Verlustgebühr fällig.

10. Tarifanpassung, Sondertarife

10.1. Die Alpha Club Sportanlagen GmbH ist berechtigt, die Tarife für sämtliche Mitgliedschaften jederzeit nach Maßgabe dieser Ziffer zu ändern.

10.1.1. Die Alpha Club Sportanlagen GmbH wird das Mitglied spätestens 3 Monate vor Wirksamwerden der das Mitglied

betreffenden Tarifänderung schriftlich über die Änderung informieren.

10.1.2. Die Änderung eines Tarifes, für den eine Mindestvertragslaufzeit besteht, ist während der Mindestvertragslaufzeit ausgeschlossen. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist das Mitglied im Falle der Anhebung eines das Mitglied betreffenden Tarifes berechtigt den Vertrag insoweit mit einer Frist von 6 Wochen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Tarifänderung zu kündigen. Ziffer 9.2 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt entsprechend.

10.2. Die von der Alpha Club Sportanlagen GmbH angebotenen Sondertarife (z.B. Schüler-/Studententarif, Partnertarif) können nur gewählt werden, wenn die hierfür gegebenen Voraussetzungen durch das Mitglied erfüllt werden und die Erfüllung dieser Voraussetzungen gegenüber der Alpha Club Sportanlagen GmbH in zureichender Form nachgewiesen wird.

10.3. Das Mitglied ist verpflichtet, bei Wegfall der Voraussetzungen für einen Sondertarif dies der Alpha Club Sportanlagen GmbH unverzüglich mitzuteilen. Mitglieder in einem Schüler-/Studententarif sind zudem verpflichtet, jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres einen entsprechenden Ausweis zur Prüfung bei Alpha Club Sportanlagen GmbH vorzulegen oder in Kopie einzusenden.

10.4. Erlangt die Alpha Club Sportanlagen GmbH Kenntnis davon, dass die Voraussetzungen für einen Sondertarif bei einem Mitglied entfallen sind oder kommt das Mitglied den Nachweisobliegenheiten in Abs. 3 nicht nach, ist die Alpha Club Sportanlagen GmbH berechtigt, den Sondertarif auf den Normaltarif umzustellen und künftig die Beiträge des Normaltarifs abzubuchen.

10.5. Wurden trotz Fehlens der Voraussetzungen für einen Sondertarif lediglich dessen ermäßigte Beiträge eingezogen, ist die Alpha Club Sportanlagen GmbH berechtigt, auch rückwirkend die Differenz zu den Monatsbeiträgen des Normaltarifs einzuziehen.

11. Datenschutz

11.1. Die personenbezogenen Daten des Mitglieds Werdern gemäß den aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen nur für die Erfüllung des Mitgliedsvertrags erhoben und verarbeitet. Bei den von uns erhobenen, zur Erfüllung des Vertrags erforderlichen Daten, handelt es sich um Name, Anschrift, Geburtsdatum, Zahlungsinformation, Email und Telefonnummer.

Die Daten werden dabei auch in elektronischer Form gespeichert. Es Werdern ohne Einwilligung des Mitglieds keine personenbezogenen Daten an Dritte übermittelt. Hiervon ausgenommen sind Auftrags Verarbeiter, die besonders vertraglich zu Verschiedenheit verpflichtet werden. Die Dateien Werdern sicher auf Speicherservern der EU aufbewahrt.

Die oben angegebenen Daten werden in der Form lediglich für die Dauer des laufenden Vertrages gespeichert. Nach Beendigung des Vertrages werden nur die Daten im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert und nach deren Ablauf gelöscht. Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche ist Alpha Club Sportanlagen GmbH Neufahrn Auweg 100,info@alphaclub-nf.deDer betroffenen Person stehen die folgenden Rechte zu: das Recht auf Auskunft, ein Berechtigungsrecht, das Recht auf Löschung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht, gespeicherter Daten zu verlangen, um sie bei einem anderen Verantwortlichen speichern zu lassen (Recht auf Datenübertragbarkeit). Das Mitglied hat bei unrechtmäßiger Datenverarbeitung das Recht, Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet diese personenbezogenen Datenbank nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsanprüchen.

12. Sonstiges

12.1. Mündliche Absprachen neben diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Jede Änderung dieses Vertrages bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel selbst.